Weine & weitere Produkte aus biologischem Anbau.
Bioweine und allgemein Bioprodukte
sind IN, seit einigen Jahren boomt dieser Markt, da immer mehr Erzeuger erkennen, wie wichtig es ist, umweltschonend zu arbeiten sowie Flora und Fauna möglichst intakt an die nächste Generation weiterzugeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Biozertifizierung. Am weitesten ist die Zertifizierung „Bio nach EU-Ökoverordnung“ verbreitet. Es kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung genügen.
Diese schreibt wie bei allen anderen Siegeln unter anderem vor, daß die Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 % aus dem ökologischen Landbau stammen. Eine Verarbeitung regionaler Zutaten und eine umweltschonende Verpackung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Verboten sind der Einsatz gentechnisch veränderte Organismen und Pestiziden. Gefördert wird ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Es gibt keine Vorgaben zur Betriebsstruktur, sozialer Verantwortung, Ökoausgleichflächen und Klimaschutz. Düngemitteleinsatz, Fruchtfolge, die Berücksichtigung wertvoller Schutzgebiete und das Tierwohl sind nur teilweise geregelt. Ein Maßnamenkatalog zur zielgerechten Umsetzung fehlt weitgehend.
Deutlich länger als die seit dem Jahr 2000 bestehende Zertifizierung „Bio nach EU-Ökoverordnung“ bestehen Verbände wie z. B.
Demeter, Naturland, Bioland und Ecovin.
Die Vorgaben für die Zertifizierung durch diese Verbände sind strenger als die für das oben beschriebene „Bio nach EU-Ökoverordnung“.
Am rigorosesten sind die Vorgaben von Demeter. Erzeuger, die sich diesem Verband angeschlossen haben „leben“ Bio und haben sich in der Regel der Philosophie vollkommen angeschlossen.
Interessant ist, daß auch bei Winzern, die sich diesen Verbänden angeschlossen haben, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Kupfer und Schwefelbasis gestattet ist. Speziell der Einsatz von Mitteln auf Kupferbasis ist mittlerweile sehr umstritten, da sich Kupfer im Boden anreichert.
Bedauert wird von vielen Biowinzern, daß neue und wesentlich umweltfreundlichere Mittel für den Biolandbau nicht zugelassen werden.