Mit VDP.GROSSER LAGE®
zeichnet der Verband der Prädikatsweingüter die hochwertigsten deutschen Weinberge aus. Hier entstehen die besten als VDP.GROSSES GEWÄCHS® bezeichneten Weine mit ausdrucksvollem Charakter, starker Lagentypizität und großartigem Reifepotential. Welche Lagen als VDP.GROSSER LAGE® eingestuft werden bestimmen die jeweiligen VDP Regionalverbände.
Welche Rebsorten zugelassen sind entscheiden ebenfalls die regionalen VDP Verbände.
Riesling spielt, wie generell in Deutschland, eindeutig die erste Geige. Weißer und Grauer Burgunder gehören dazu, ebenfalls Chardonnay, Grüner Silvaner und Traminer. Bei den roten Rebsorten führt Blauer Spätburgunder, dazu kommen noch ein wenig Frühburgunder und Lemberger.
Der Ertrag darf 50 hl/ha nicht überschreiten, es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Jahrgängen und für besonders schwer zu bewirtschaftenden Weinbergslagen. Vorgeschrieben ist die selektive Handlese der vollständig ausgereiften Trauben. Die Art der Verarbeitung ist nur als „traditionell“ vorgegeben.
Restsüße Weine tragen die Prädikatsbezeichnungen „Kabinett“, „Spätlese“, „Auslese“, „Beerenauslese“, „Trockenbeerenauslese“ und „Eiswein“.
Alle trockenen Weine werden als VDP.GROSSES GEWÄCHS®
bezeichnet und in der Regel in einer speziell gefertigten Flasche mit dem eingeprägten GG Logo abgefüllt.
Ein Wein aus VDP.GROSSER LAGE® hat eine Kennzeichnung auf der Kapsel. Neben dem Weingut muß die Rebsorte und der Lagennamen ohne Ortsnamen auf dem Etikett genannt werden.
Die als VDP.GROSSES GEWÄCHS® klassifizierten Weine werden vor und nach der Abfüllung von einer Kommission geprüft und als GG bestätigt.
Restsüße Prädikatsweine aus einer VDP.GROSSER LAGE® kommen ab dem 1. Mai des auf die Lese folgenden Kalenderjahres auf den Markt. Die trockenen weißen VDP.GROSSEN GEWÄCHSEN® werden vier Monate später, ab dem 1. September, auf den Markt gebracht. Für die Rotweine gibt es ein Jahr Aufschlag, eine einjährige Reifezeit im Eichenholzfaß ist hier vorgeschrieben.
Mit VDP.GROSSER LAGE®
zeichnet der Verband der Prädikatsweingüter die hochwertigsten deutschen Weinberge aus. Hier entstehen die besten als VDP.GROSSES GEWÄCHS® bezeichneten Weine mit...
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VDP Große Gewächse
Mit VDP.GROSSER LAGE®
zeichnet der Verband der Prädikatsweingüter die hochwertigsten deutschen Weinberge aus. Hier entstehen die besten als VDP.GROSSES GEWÄCHS® bezeichneten Weine mit ausdrucksvollem Charakter, starker Lagentypizität und großartigem Reifepotential. Welche Lagen als VDP.GROSSER LAGE® eingestuft werden bestimmen die jeweiligen VDP Regionalverbände.
Welche Rebsorten zugelassen sind entscheiden ebenfalls die regionalen VDP Verbände.
Riesling spielt, wie generell in Deutschland, eindeutig die erste Geige. Weißer und Grauer Burgunder gehören dazu, ebenfalls Chardonnay, Grüner Silvaner und Traminer. Bei den roten Rebsorten führt Blauer Spätburgunder, dazu kommen noch ein wenig Frühburgunder und Lemberger.
Der Ertrag darf 50 hl/ha nicht überschreiten, es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Jahrgängen und für besonders schwer zu bewirtschaftenden Weinbergslagen. Vorgeschrieben ist die selektive Handlese der vollständig ausgereiften Trauben. Die Art der Verarbeitung ist nur als „traditionell“ vorgegeben.
Restsüße Weine tragen die Prädikatsbezeichnungen „Kabinett“, „Spätlese“, „Auslese“, „Beerenauslese“, „Trockenbeerenauslese“ und „Eiswein“.
Alle trockenen Weine werden als VDP.GROSSES GEWÄCHS®
bezeichnet und in der Regel in einer speziell gefertigten Flasche mit dem eingeprägten GG Logo abgefüllt.
Ein Wein aus VDP.GROSSER LAGE® hat eine Kennzeichnung auf der Kapsel. Neben dem Weingut muß die Rebsorte und der Lagennamen ohne Ortsnamen auf dem Etikett genannt werden.
Die als VDP.GROSSES GEWÄCHS® klassifizierten Weine werden vor und nach der Abfüllung von einer Kommission geprüft und als GG bestätigt.
Restsüße Prädikatsweine aus einer VDP.GROSSER LAGE® kommen ab dem 1. Mai des auf die Lese folgenden Kalenderjahres auf den Markt. Die trockenen weißen VDP.GROSSEN GEWÄCHSEN® werden vier Monate später, ab dem 1. September, auf den Markt gebracht. Für die Rotweine gibt es ein Jahr Aufschlag, eine einjährige Reifezeit im Eichenholzfaß ist hier vorgeschrieben.